Beitrag zur Energiewende
Aktiver Umweltschutz: Mit einer Photovoltaikanlage leistest du einen aktiven Beitrag zur Energiewende und förderst den Ausbau erneuerbarer Energien. Vorbildfunktion: Indem du auf erneuerbare Energien setzt, setzt du ein Zeichen und motivierst andere, ebenfalls nachhaltige Entscheidungen zu treffen.
Unabhängigkeit
Unabhängigkeit von Energieversorgern: Mit einer eigenen Photovoltaikanlage bist du weniger abhängig von den Preisentwicklungen und Schwankungen der Stromanbieter.
Eigenverbrauch: Der selbst erzeugte Strom kann direkt im Haushalt oder Unternehmen genutzt werden, wodurch die Abhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz weiter verringert wird.
Kostenersparnis
Reduzierte Energiekosten: Durch die eigene Erzeugung von Strom können die Energiekosten erheblich gesenkt werden. In vielen Fällen kann überschüssiger Strom ins Netz eingespeist und vergütet werden.
Staatliche Förderung: Noch bis zum Dezember 2025 werden Photovoltaikanlagen bis zu 35kWp zum Nullsteuersatz angeboten – wir geben dir diese Förderung zu 100% weiter. Auch für größere Anlagen gibt es attraktive Förderungen.
Wertsteigerung der Immobilie
Attraktivere Immobilie: Eine Immobilie mit einer Photovoltaikanlage wird oft als moderner und zukunftsorientierter wahrgenommen, was ihren Marktwert steigern kann.
Langfristige Investition: Die Installation einer Photovoltaikanlage ist eine langfristige Investition, die sich über die Jahre durch Energieeinsparungen und potenzielle Einspeisevergütungen auszahlt.
Das neue Fördersystem für Photovoltaikanlagen
Nullsteuersatz
Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, gilt seit 1. Jänner 2024 für PV – Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp sowie dazugehörige Speicher der Nullsteuersatz. Das bedeutet, es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für die Jahre 2024 und 2025.
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für
Förderungen nach dem EAG
Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt (z.B.
Anlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Betriebsgebäuden), kann weiterhin über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den nächsten Fördercalls der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) ein Förderantrag gestellt werden.
Vorteile einer Wärmepumpe
Nutzt Umweltwärme zur Heizung im Winter und Kühlung imSommer.
Reduziert Heizkosten durch effiziente Nutzung erneuerbarer Energiequellen.
Senkt CO₂-Emissionen im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen.
Für Wohnhäuser, Gewerbegebäude und Industrieanlagen geeignet.
Erhöht den Immobilienwert und bietet langfristige Zuverlässigkeit und Komfort.
Vorteile der Kombination von Wärmepumpe und Photovoltaikanlage
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